Willkommen in den Integrationskursen bei der BQOH gGmbH
Sprache ist der wichtigste Schlüssel für eine gelungene Integration in Deutschland. Im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an, in denen Menschen mit Migrationshintergrund die deutsche Sprache sowie die kulturellen und politischen Besonderheiten Deutschlands kennenlernen können.
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Die Teilnahme an einem Integrationskurs ist grundsätzlich freiwillig. Sie können selbst einen Antrag auf Zulassung beim BAMF stellen. In einigen Fällen kann die Ausländerbehörde oder das Amt für soziale Hilfe jedoch auch eine Verpflichtung zur Teilnahme aussprechen, wenn Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen.
Ablauf des Integrationskurses
- Der Kurs beginnt mit einem Einstufungstest, der Ihren individuellen Sprachbedarf ermittelt.
- Danach folgt der eigentliche Integrationskurs, der aus zwei Teilen besteht:
- Deutschsprachkurs: Hier erlernen Sie Deutsch bis zu einem Sprachniveau von B1 (Europäischer Referenzrahmen).
- Orientierungskurs: Dieser vermittelt Wissen über die Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands.
- Am Ende des Kurses legen Sie zwei Prüfungen ab: den „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) und den Test „Leben in Deutschland“ (LiD). Wenn Sie beide Prüfungen bestehen, erhalten Sie das „Zertifikat Integrationskurs“.
Kursorte der BQOH gGmbH
- Neustadt
- Eutin
- Fehmarn
- Pansdorf/ Lensahn
- Bad Segeberg
Aktuelle Kursangebote finden Sie jederzeit unter: https://bamf-navi.bamf.de/de/
Benötigte Unterlagen für Ihre Anmeldung
Wenn Sie zur Teilnahme verpflichtet sind, bringen Sie bitte mit:
- Die Verpflichtungsbescheinigung zur Teilnahme am Integrationskurs im Original
- Eine Kopie des Leistungsbescheids vom Jobcenter oder Amt für soziale Hilfen
Wenn Sie sich freiwillig anmelden möchten, benötigen Sie:
- Den Bewilligungsbescheid zur Teilnahme am Integrationskurs (BAMF) im Original oder
- Die Berechtigungsbescheinigung zur Teilnahme am Integrationskurs (BAMF) im Original
- Eine Kopie des Leistungsbescheids vom Jobcenter oder Amt für soziale Hilfen
Wir unterstützen Sie gern bei der Anmeldung und Antragstellung!
Kontaktverwaltung:
BQOH gGmbH
Pulverbeck 1–3
23701 Eutin
Mirko Schadewaldt
Telefon: 04521 7900 750 19
E-Mail: mirko.schadewaldt@bqoh.de
Stefanie Dähring
Telefon: 04521 7900 750 11
E-Mail: stefanie.daehring@bqoh.de
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg zur erfolgreichen Integration!