AGB
1. Geltungsbereich der AGB
1.1
Nachfolgende AGB haben Gültigkeit für sämtliche Leistungen und Geschäftstätigkeiten der BQOH. Bei der erstmaligen Nutzung der Dienste von der BQOH gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderslautenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2
Ausnahmen bedürfen der expliziten und eindeutigen schriftlichen Niederlegung und Zustimmung aller beteiligten Parteien.
1.3
Die BQOH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist eine 100%ige Tochter des Deutschen Kinderschutzbundes Kreisverband Ostholstein e.V., Neustadt in Holstein. Die BQOH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde kann den geänderten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist die BQOH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Diensten der BQOH kommt mit der Auftragsbestätigung durch die BQOH zustande. Soweit die BQOH sich zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
3. Leistungsumfang
3.1
Der Umfang der von der BQOH geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot in Verbindung mit der darauf bezugnehmenden Auftragsbestätigung, sowie ggf. erfolgter schriftlich fixierten Erweiterungen. Viele Leistungsangebote der BQOH sind von der Gewährung von Drittmitteln der öffentlichen Hand abhängig. Soweit Qualifizierungsmaßnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten von der BQOH angeboten werden, steht die Wirksamkeit dieser Verträge jeweils unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Gewährung von Zuschüssen der öffentlichen Hand. Sofern Leistungen bereits erbracht wurden, behält sich die BQOH ausdrücklich deren Aussetzung vor, sofern dafür bewilligte Drittleistungen nicht oder nicht mehr zugeteilt werden.
3.2
Die BQOH bietet den Bezug von Gebrauchtmöbeln an. Die Möbel wurden z.T. aufgearbeitet und instand gesetzt. Teilweise sind Gebrauchsspuren (z.B. Farb- oder Lackschäden, Farbabweichungen, Risse oder Abplatzungen) sichtbar. Alle zum Zeitpunkt des Verkaufs erkennbaren Gebrauchsspuren rechtfertigen keine spätere Reklamation. Eine Haftung für einen besonderen Zustand der Gebrauchtmöbel schließt die BQOH aus. Die Preise verstehen sich ab Lager des jeweiligen Sozialkaufhauses incl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Anlieferung wird ein entfernungsabhängiges Entgelt gemäß Preistabelle im Aushang fällig. Die BQOH übernimmt für Schäden, die im Zuge der Möbelabholung und Auslieferung an Eigentum des Spenders bzw. der Räumlichkeiten entstehen, grundsätzlich keinerlei Haftung. Bei entstandenen Transportschäden, oder Schäden, die beim Aufbau der angelieferten Möbel durch unsere MitarbeiterInnen verursacht wurden, behalten wir uns eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung vor.
3.3
Eine Warenrücknahme kann nur gegen Ausstellung eines Warengutscheines unter Berücksichtigung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Kaufpreises, mind. jedoch 5,- Euro und nicht gegen Barauszahlung erfolgen.
3.4
Unser Angebot an Dienstleistungen und Waren richtet sich an bedürftige Kundschaft im umgangssprachlichen Sinne. Aus Datenschutzrechtlichen und moralischen Gründen fordern wir von unserer Kundschaft keinen Nachweis der Bedürftigkeit.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1
Die BQOH behält sich das Eigentumsrecht bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsvereinbarung mit dem Käufer vor.
4.2
Der Käufer darf den Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung ohne Zustimmung der BQOH nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, die BQOH bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
5. Sonstiges
Bei Unwirksamkeiten einzelner Teile dieser AGB bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand Eutin, Amtsgericht, 02.05.2012