Integrationskurse für Flüchtlinge und Migranten
Der Schlüssel zu einer gelungenen Integration ist die deutsche Sprache. Im Zuwanderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde daher mit den Integrationskursen für jeden in Deutschland lebenden Ausländer die Möglichkeit geschaffen, die sprachlichen Grundkenntnisse sowie die kulturellen und politischen Besonderheiten Deutschlands zu erlernen.
Wer einen Integrationskurs besuchen möchte, kann daher freiwillig einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs bei dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Andererseits kann die Ausländerbehörde bei Migranten mit ungenügenden Sprachkenntnissen auch eine Verpflichtung aussprechen.
Den Startpunkt bildet ein Einstufungstest, auf dessen Ergebnissen der individuelle Bedarf der Teilnehmer ermittelt wird. Der Integrationskurs selbst besteht aus zwei Teilen. Nach einem Deutschkurs, der bei einem Vollzeit-Integrationskurs Sprachkompetenzen bis zu dem Europäischen Referenzniveau B1 vermittelt, folgt ein Orientierungskurs. In diesem erhalten die Teilnehmer Kenntnisse in den Bereichen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur.
Am Ende des Kurses steht ein zweiteiliger Abschlusstest, bestehend aus dem „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ), der den sprachlichen Fortschritt überprüft, und dem Test „Leben in Deutschland“ (LiD), welcher das Wissen aus dem Orientierungskurs abtestet. Mit dem Bestehen erhält der Teilnehmer das „Zertifikat Integrationskurs“.
Kursstandorte der BQOH gGmbH
- Neustadt:
- Vor dem Kremper Tor 19-21, 23730 Neustadt in Holstein
- Eutin:
- Ohmstraße 7, 23701 Eutin
- Eutin:
- Pulverbeck 1-3, 23701 Eutin
- Ahrensbök:
- Lindenstraße 11, 23623 Ahrensbök
- Bad Segeberg:
- Gorch-Fock-Straße 19-21, 23795 Bad Segeberg
Informationen über offene Plätze und den Einstieg in höhere Module erhalten Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Stefanie Dähring
Verwaltung Integrationskurse
(04521) 7900 750 11
stefanie.daehring@bqoh.de
Es werden folgende Dokumente benötigt, wenn Sie sich bei einem Integrationskurs der BQOH anmelden möchten.
Bei einer Verpflichtung:
- Bestätigung über die Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs im Original
- Eine Kopie des Leistungsbescheides des Jobcenters oder des Sozialamts (entfällt bei Selbstzahlern)
Bei einem freiwilligen Antrag auf Zulassung:
- Bewilligungsbescheid des Zulassungsantrags (BAMF) im Original
- Bestätigung über die Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs (BAMF) im Original
- Eine Kopie des Leistungsbescheides des Jobcenters oder des Sozialamts (entfällt bei Selbstzahlern)
Die Integrationskurse werden gefördert durch das: